Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der DRAICO UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Bezeichnung DRAICO Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer"), mit ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung bzw. mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Grundlage der Leistung ist in der Regel ein nach Besichtigung erstelltes Festpreisangebot.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen (insbesondere Unterhalts-, Büro- und Praxis-, Treppenhaus-, Glas- und Fenster- sowie Grundreinigung) ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung ist. Darin sind die zu reinigenden Flächen, die einzelnen Tätigkeiten und der vereinbarte Turnus festgelegt. Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen – etwa Sonder- oder Grundreinigungen – werden gesondert berechnet und sind vorab abzustimmen.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
§ 5 Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
Vereinbarte Reinigungszeiten und Turnusse werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen sicher und übergibt hierfür erforderliche Schlüssel, Transponder oder Alarmcodes. Übergabe und Aufbewahrung werden schriftlich dokumentiert. Der Auftraggeber stellt außerdem Strom- und Wasseranschlüsse sowie – soweit vereinbart – einen abschließbaren Raum für Geräte und Material zur Verfügung. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zu Mehrkosten oder zur Verschiebung des Reinigungstermins führen.
§ 6 Material, Personal und Vertragsdauer
Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial stellt der Auftragnehmer, sofern im Angebot nicht anders geregelt. Die Nachfüllung von Hygieneartikeln (Seife, Papier) erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist; die Kosten des Materials trägt in diesem Fall der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer setzt eigenes, sozialversicherungspflichtig angemeldetes und eingewiesenes Personal ein und stellt bei Urlaub oder Krankheit eine Vertretung. Das Personal ist zur Verschwiegenheit über alle im Objekt bekannt gewordenen Umstände verpflichtet.
Dauerreinigungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Über die Einzelheiten informiert der Auftragnehmer gesondert in der Widerrufsbelehrung. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Karlsruhe.
Stand: Juni 2026